sowohl die Beantragung als auch die Inanspruchnahme medizinischer Rehabilitation hat
sich in den vergangenen Monaten pandemiebedingt drastisch reduziert. In welchem Ausmaß
sich dies langfristig auf die Teilhabechancen der betroffenen Menschen auswirken wird,
können wir jetzt noch nicht absehen. Ein regelmäßiges Monitoring der Lebenssituation
von Menschen mit Behinderungen, wie es in anderen Ländern bereits üblich ist, hätte
frühzeitig dabei unterstützen können, auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen
mit Behinderungen hinzuweisen und diese transparent darzustellen. Klar ist, dass Menschen
mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen nicht nur ein erhöhtes Risiko eines
ungünstigen Krankheitsverlaufs im Fall einer Infektion mit dem Virus haben, sondern
dass sie auch in der Wahrnehmung erforderlicher Gesundheitsversorgungleistungen beeinträchtigt
waren und die sozialen Folgen der Eindämmungsmaßnahmen besonders deutlich erlebt haben.
Repräsentative Daten dazu, wie Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen
die Pandemie in ihrem Verlauf erlebt haben, fehlen uns allerdings. Der Teilhabebericht,
den die Bundesregierung alle vier Jahre vorlegt, ist ohne Frage ein wichtiger erster
Schritt, um Daten im Sinne der Behindertenrechtskonvention zu erfassen und die Umsetzung
der in der Konvention benannten Ziele zu begleiten. Um jedoch schnell auf veränderte
Teilhabebedarfe zu reagieren, werden wir unsere bisherigen Datensammlungen zukünftig
durch weitere Instrumente und wahrscheinlich auch digital umgesetzte Erhebungen ergänzen
müssen. Das COVID-19 Snapshot Monitoring hat uns in den vergangenen Monaten schnell
und verlässlich repräsentative Einblicke in Denken, Sorgen und Erwartungen der deutschen
Bevölkerung gegeben. Vielleicht kann das auch ein Impuls für die Weiterentwicklung
und Ergänzung des Teilhabesurveys sein.